Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg

15. März 2019 at 07:27 Hinterlasse einen Kommentar

Über seine „verbotene Liebe” – Verliebt, verlobt, verheiratet? Nicht so bei Prinz Gustav von Sayn-Wittgenstein-Berleburg, der Neffe von Margrethe von Dänemark und seiner Carina. Denn ein altes Testament verhindert bis heute ihre Hochzeit. An ihren Empfindungen kann das jedoch nicht rütteln. Es ist die große Liebe – seit über 15 Jahren sind Prinz Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (50) und Carina Axelsson zusammen. Es ist jedoch auch eine verbotene Liebe. Einen Trauschein hat das Paar nicht – nicht, weil sie es nicht wollten, sondern, weil sie es nicht dürfen. Eine eigenwillige Bestimmung im Testament von Prinz Gustavs Großvater, Prinz Gustav Albrecht (†1944), verhindert ihre Hochzeit schon seit Langem. Die Liebe zwischen ihnen kann das jedoch nicht schmälern.

Er sprach in unserem Interview vor allem über die Liebe seines Lebens: „Wir sind ein gutes Paar, weil wir so verschieden sind. Gemeinsam haben wir allerdings unsere Liebe zu Tieren […]. Wir lieben es auch, in der Natur zu sein. Aber Carina und ich sind so unterschiedlich.“ Seine Lebensgefährtin lese gern, erzählt er weiter. Auch Klavier spielen zähle zu ihren liebsten Hobbys. Er selbst sei da ganz anders. Außerdem gesteht der 50-Jährige mit einem Lächeln, dass Carina auf sein Äußeres achten müsse. Er täte das nur selten und kombiniere dann Kleidung zueinander, die nicht passe. Die schwärmerischen Worte zeugen von Gustavs großem Glück. Doch was steckt hinter der Regel, die verbietet, dass er Carina auch ganz offiziell zur Frau nehmen kann?

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Bis heute konnten Carina und Gustav nicht heiraten, da die Autorin mit schwedischen Wurzeln den Ansprüchen eines alten Familientestaments nicht genügt. Gustavs Großvater legte testamentarisch fest, dass nur ein männlicher Nachkomme Schloss Berleburg erben kann und dieser „adelig, protestantisch und arisch“ heiraten muss. Carina wuchs in Kalifornien auf, kann keinen adeligen Stammbaum vorweisen. Aber: „Es ist ein Geheimnis, was tatsächlich in dem Testament steht. Die Familie schweigt darüber“, so der Historiker Jon Bloch Skipper auf Nachfrage der Redaktion unseres Hauses.

Mittlerweile ist Gustav selbst Oberhaupt der Familie, ändern kann er die Regel dennoch nicht. Das Testament kann nicht ohne weiteres angefochten werden. Ein Prozess vor dem Bundesgerichtshof wäre möglich, gestaltet sich wahrscheinlich aber äußerst langwierig. Doch auch wenn der einzige Sohn von Prinzessin Benedikte (74) und Richard zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (†82) seine Liebste niemals heiraten darf, haben die beiden bewiesen: Die großen Gefühle haben mit dem Gang zum Standesamt nichts zu tun.

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